Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
(GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1 u. 2)
Für Kostenreduzierung bei schulbegleitenden Veranstaltungen im Falle einer nachgewiesenen Notsituation, ist ein schriftlicher begründeter Antrag an die Schulverwaltung zu richten. Die betroffenen Familien erhalten hierzu zu Beginn eines jeden Schuljahres ein entsprechendes Informationsschreiben.
N/A (laut Beschluss der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) vom 13. April. 2016, Nr. 430)