Wohlbefinden am Arbeitsplatz
(GvD Nr. 33/2013, Art. 20, Abs. 3)
Hier werden die Daten über das organisatorische Wohlbefinden veröffentlicht (eigentlich sollten die Daten über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz in öffentlichen Verwaltungen von den sog. OIV - Organismo Indipendente di Valutazione - eingeholt werden. Da aber diese, wie bereits erwähnt, laut Art. 74, Absatz 4 des GvD Nr. 150/2009 an den Schulen nicht einzurichten sind, könnte die Schule selbst eine Umfrage zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.
Auf folgender Homepage der CIVIT (Commissione indipendente per la valutazione, la trasparenza e l’integrità delle amministrazioni pubbliche) werden Formulare und Modelle für die Umfragen über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt: http://www.civit.it/?page_id=7383, das Organisationsamt des Landes steht hier beratend zur Verfügung.)